Videoüberwachung im Hausflur: Auch Kamera-Attrappen sind rechtswidrig

CCTV-NeinDanke/ April 3, 2019/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht Essen in einem Urteil vom 30.01.2019 (Aktenzeichen: 12 O 62/18). Es erlegte einer Vermieterin auf, eine im Hausflur installierte (täuschend echte) Kamera-Attrappe abzubauen.

Der streitige Sachverhalt: Die Vermieterin bewohnt eine der Wohnungen eines Mehrfamilienhauses. Sie installiert eine täuschend echt aussehende Kamera-Attrappe, die mit einer rot blinkende LED-Leuchte versehen ist, mit der Aufnahmebereitschaft simuliert wird. Die Mieter einer Wohnung verlangten gegenüber der Vermieterin vergebens den Abbau der Installation.

Das Urteil und seine Begründung: Die Mieter sähen zu Recht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Für einen rechtswidrigen Überwachungsdruck reiche es aus, dass die Mieter eine Überwachung ernsthaft befürchten müssten. Es sei ihnen zudem auch nicht zumutbar und nicht möglich, ständig zu überprüfen, ob die Attrappe nicht vielleicht doch durch eine echte Kamera ersetzt worden sei.

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