Bundesdatenschutzbeauftragter bewertet Speicherung von Bodycam-Aufnahmen der Bundespolizei auf Servern von Amazon als rechtswidrig
Das meldet die Neue Osnabrücker Zeitung am 25.03.2019: „Kelber hat massive Datenschutzbedenken bei der Speicherung von sensiblen Aufnahmen der Körperkameras von Bundespolizisten, die im Einsatz Beschuldigte und Bürger filmen. Da es sich bei Amazon um ein US-Unternehmen handle, das unabhängig davon, wo seine Server stehen, dem amerikanischen ‚Cloud Act‘-Gesetz unterliege, könne ein Zugriff von US-Behörden auf die Bodycam-Daten nicht ausgeschlossen werden, sagte Kelber – also auch etwa die US-Geheimdienste… ‚Auch der Umstand, dass die Daten – nach Aussage der Bundespolizei – verschlüsselt in der Cloud gespeichert werden, ändert nichts an meiner kritischen Haltung.‘ Denn nach seinem Kenntnisstand würden die Bodycam-Daten auch in der Amazon-Cloud bearbeitet und dafür zwingend entschlüsselt. Eine durchgehende Verschlüsselung in der Cloud könne somit technisch gerade nicht gewährleistet werden. Ebenfalls bemerkenswert ist, dass der Datenschutzbeauftragte zwar von der Bundespolizei über das Projekt frühzeitig informiert wurde, ‚die Information über die Speicherung von Daten in der Amazon-Cloud allerdings bis kurz vor Schluss verschwiegen‘“.