Klage gegen Videoüberwachung durch die Polizei in Köln eingereicht

Datenschutzrheinmain/ Juli 20, 2018/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 5Kommentare

Mehrere Medien, darunter der Kölner Stadt-Anzeiger, berichten am 19.07.2018, dass eine Privatperson beim Verwaltungsgericht Köln eine Klage gegen die polizeiliche Videoüberwachung in der Stadt eingereicht hat. Die Klageschrift sei am 09.07.2018 beim Polizeipräsidium in Köln eingegangen. Im Kölner Stadt-Anzeiger wird mitgeteilt: „Der öffentliche Raum in Köln wird bereits seit 2016 von den Beamten durch den Einsatz von Videotechnik mit 44 Kameras überwacht, aktuell vor allem am Hauptbahnhof, im Umfeld des Kölner Doms sowie entlang der Ringe, die als Partymeile gelten. Für alle diese Orten lägen laut Polizei die rechtlichen Voraussetzungen für diese ‚präventive Maßnahme‘ vor… Die Polizei hatte zuletzt angekündigt, 2019 rund 30 weitere Kameras in Betrieb nehmen zu wollen, etwa an Neumarkt, Ebertplatz, Wiener Platz und Breslauer Platz. Ob diese Planung umgesetzt werden kann, hängt möglicherweise auch vom Ausgang des jetzt begonnen Verfahrens ab.“

Der Kölner Polizeipräsident Uwe Jacob wird von der Zeitung mit der Aussage zitiert: „Nach den bisherigen Erfahrungen mit der Videobeobachtung in Köln steht für mich fest, dass Videobeobachtung im öffentlichen Raum einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und zum Sicherheitsgefühl der Bevölkerung leistet.“

Der wissenschaftliche Nachweis eines allgemein kriminalitätsreduzierenden Effekts der Videoüberwachung konnte bisher… nicht überzeugend geführt werden Dieser Satz steht auf Seite 54 in einem Forschungsbericht des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V., der am 22.06.2018 vom Westfalen-Blatt ungekürzt veröffentlicht wurde. Das Westfalen-Blatt fasste die Ergebnisse des Forschungsberichts wie folgt zusammen: Beugen Videokameras im öffentlichen Raum der Kriminalität vor? Das NRW-Innenministerium hat die Kameraüberwachung in sieben Städten vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) untersuchen lassen. Die mehr als 100 Seiten starke Studie kommt zu dem Ergebnis: Die Kameras wirken kaum oder gar nicht, in Dortmund nahm die Straßenkriminalität im videoüberwachten Bereich sogar zu. ‘Die Videobeobachtung hat nur in einer Stadt zu einer nennenswerten Reduktion des Kriminalitätsaufkommens beigetragen. Der beobachtete Effekt fiel darüber hinaus sehr schwach aus. In zwei weiteren Städten ergaben sich allenfalls Tendenzen in diese Richtung, und in einer Stadt zeigte sich sogar ein Effekt in die gegenteilige Richtung’, lautet das Fazit der Untersuchung wörtlich …”

Vor diesem Hintergrund ist dem Kläger Erfolg zu wünschen bei seinem Versuch, den – nicht nur in Köln – überbordenden Ausbau der Videoüberwachung durch die Polizei einzudämmen.

5 Kommentare

  1. Wie lautet das Aktenzeichen? Ich möchte den Kläger im Gericht unterstützen.

    1. Unterstützen sie doch diesen Blog :)

  2. Siehe Verwaltungsgericht köln 20K4855/18

  3. Siehe Verwaltungsgericht köln 20K4855/18

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