#Hessentrojaner: Grüne in Hessen wollen den Einsatz von Schadsoftware verschlimmbessern und ausweiten
Diesen Eindruck müssen unbefangene LeserInnen einer Stellungnahme der Grünen in Hessen gewinnen, die diese am 24.05.2018 veröffentlicht haben.
Zur Erinnerung: Im November 2017 hatte die Grüne Landesmitgliederversammlung mit knapper Mehrheit einen Antrag beschlossen, dessen Kernaussage lautet: “Digitale Gefahrenabwehr statt digitaler Gefahrenquellen”. Darin wird festgestellt: “Entwicklung, Einsatz und Proliferation digitaler Waffen wie eine Software zur ‘Onlinedurchsuchung’ können keine Bestandteile einer verantwortungsvollen Sicherheitspolitik sein! Die Landesmitgliederversammlung der hessischen Grünen fordert die grüne Landtagsfraktion auf, sich für eine offene und friedliche Cybersicherheitsstrategie des Landes einzusetzen und auf die angedachte Einführung von digitalen Waffen für den hessischen Verfassungsschutz zur sog. ‘Onlinedurchsuchung’ und zur Quellen-TKÜ zu verzichten.” Dies bezog sich auf den Plan der CDU-Grünen Landesregierung, mit dem Entwurf des Gesetzes zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen (Landtagsdrucksache 19/5412) dem Geheimdienst das Recht zum Einsatz von Schadsoftware einzuräumen.
Um diesem Beschluss formal nachzukommen, aber ihr politisches Überwachungsziel beizubehalten, haben CDU und Grüne im Hessischen Landtag – so liest sich die Stellungnahme der Grünen vom 24.05.2018 – beschlossen, dem Verfassungsschutz keinen Hessentrojaner zur Verfügung zu stellen, sondern stattdessen mit einer Neuregelung im hessischen Polizeirecht (HSOG) der Polizei das Recht zur Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ einzuräumen.
In einem Kommentar auf Netzpolitik.org wird dazu zu Recht festgestellt: „Damit dürfte das staatliche Eindringen in IT-Geräte noch viel öfter passieren als ursprünglich geplant, quasi bei Alltagskriminalität„.
Der #Hessentrojaner ersetzt den Hessischen Löwen – ein (leider sehr realistischer) Wunschtraum von CDU und Grünen im Hessischen Landtag (Quelle: @digitalcourage)