Der Datenhandel der Deutschen Post – was bedeutet er für den Schutz personenbezogener Daten?

Datenschutzrheinmain/ April 4, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz/ 0Kommentare

Verhökert die Post Daten ihrer Kunden an die Politik? Diese Frage stellt, sich, nachdem vor wenigen Tagen bekannt wurde, dass CDU und FDP im Bundestagswahlkampf 2017 jeweils einen fünfstelligen Betrag für straßengenaue Analysen der Post-Tochterfirma Deutsche Post Direkt GmbH gezahlt. Die CDU habe darauf ihren Haustürwahlkampf aufgebaut, die FDP habe auf dieser Basis Wahlwerbung an bestimmte Zielgruppen verschickt.

Lt. einer Meldung von Bild am Sonntag wirbt die Post-Tochterfirma gegenüber Parteien damit, dass sie für ca. 20 Mio. Häuser mit ca. 34 Mio. Haushalten in Deutschland über mehr als 1 Mrd. personenbezogene Einzelinformationen verfügt und diese Dritten zum Kauf und zur Nutzung anbietet. Die Post wirbt damit, dass sie über Daten zu 85 Prozent aller Haushalte in Deutschland verfügt, darunter Angaben zu Kaufkraft, Bankverhalten, Geschlecht, Alter, Bildung, Wohnsituation, Familienstruktur, Wohnumfeld und Pkw-Besitz. Nach eigenen Angaben kauft die Post zudem statistische Daten von Behörden, unter anderem vom Kraftfahrt-Bundesamt und vom Katasteramt. Für Wähleranalysen würden die Daten der Post mit Wahlergebnissen (kleinteilig sortiert nach Stimmbezirken) mit dem Meinungsforschungsinstitut dimap ausgewertet und aufbereitet.

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat zu diesen Praktiken Stellung genommen  und rät den Menschen in Deutschland, von der Deutschen Post Direkt GmbH Auskunft darüber fordern, welche Daten das Unternehmen über sie gesammelt hat und woher diese stammen. Dafür hat die Verbraucherzentrale ein Musterschreiben zur Verfügung gestellt.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen hat als zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde die Post-Tochterfirma Deutsche Post Direkt GmbH aufgefordert, Informationen zu diesen Geschäftspraktiken kurzfristig zur Überprüfung vorzulegen.

 

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