ABG Holding: Als ob nichts gewesen wäre …

Wuehlmaus/ Januar 16, 2018/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Klagerücknahme der ABG Holding Frankfurt wird ein Urteil nicht verhindern.

Die ABG Holding Frankfurt wollte per Klage einen Mieter im Frankfurter Norden zwingen, den Einbau von Funkzählern für Heizungs- und Wasserverbrauch zu duden.

Nachdem die mündliche Verhandlung am 15.12.2017 vor dem Amtsgericht der Klägerin kein Erfolg verheißen konnte, nahm die ABG Holding Frankfurt ihre Klage gegen den Mieter zurück.

Oft ist es so, dass mit der Klagerücknahme auch ein Urteil verhindert wird. Wie es scheint, wollte man die Rechtsmeinung des Gerichtes, aber auf keinen Fall vollendete Tatsachen durch ein Urteil. Aber so leicht ist das nicht.

Einseitig kann das nur vor dem Gerichtstermin erklärt werden. Danach ist dies nur noch mit Zustimmung des Prozessgegners, also hier des Mieters möglich. Der hat nun aber heute der Klagerücknahme widersprochen. Wir können also auf ein datenschutz- und mieterfreundliches Urteil hoffen, das noch Breitenwirkung für zahlreiche andere Fälle entfalten kann.

Von Jakob Wolle

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