Bundesarbeitsgemeinschaft „Ausstieg zum Einstieg“ kritisiert schwarz-grünen Gesetzentwurf „zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen“

Datenschutzrheinmain/ Dezember 18, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung/ 0 comments

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) „Ausstieg zum Einstieg“ e.V. ist der bundesweite Dachverband zivilgesellschaftlicher Akteure der Ausstiegsarbeit aus dem Rechtsextremismus.

In einer am 05.12.2017 veröffentlichten Stellungnahme zu dem von CDU und Grünen im Hessischen Landtag eingebrachten Gesetzentwurf für ein neues hessisches „Verfassungsschutz“-Gesetz wird u. a. festgestellt:

  • Die BAG ‚Ausstieg zum Einstieg‘ betrachtet es mit ernsthafter Sorge, dass Fachkräfte und Träger der Rechtsextremismusprävention und -intervention durch diesen Gesetzentwurf unter einen Generalverdacht gestellt werden. Mit dem Gesetz werden die freien Träger, die im staatlichen Auftrag in der Demokratieförderung tätig sind, zum Sicherheitsrisiko erklärt.“ (S. 2)
  • Der Gesetzentwurf sieht einen Ausbau der Präventions- und Bildungsarbeit durch Mitarbeiter*innen des Verfassungsschutzes vor. Der Verfassungsschutz ist z.B. an Schulen tätig und unterstützt Theaterprojekte , obwohl es bereits eine Vielzahl an zivilgesellschaftlichen Trägern der Politischen Bildung und der Sozialen Arbeit gibt. Die BAG ‚Ausstieg zum Einstieg‘ sieht es kritisch, wenn die Aufgaben des Verfassungsschutzes dahingehend erweitert werden und erinnert daran, dass hierfür seinerzeit Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung geschaffen wurden.“ (S. 2)
  • Das Gesetz sieht vor, ausdrücklich auch durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erhobene Erkenntnisse weiterzugeben… Grundlage einer fachlichen Ausstiegshilfe sind Professionalität, Vertraulichkeit, Sicherheit und Datenschutz. Zugänge und Entwicklungsprozesse basieren auf Beziehungsarbeit, Freiwilligkeit, erlebte Unterstützung und inhaltliche Auseinandersetzung. Als Teil der Sicherheitskonzepte der Träger sind Diensthandys und vertrauliche Gesprächsorte unverzichtbar. Diese Standards werden durch den möglichen Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel infrage gestellt. Die Vorhaben gefährden zivilgesellschaftliche Ausstiegs- und Distanzierungshilfen. Können sich Klient*innen nicht sicher sein, dass Vertraulichkeit und Datenschutz gewährleistet sind, da sie davon ausgehen müssen, dass die Berater*innen ausgespäht werden, werden sie diese Angebote nicht mehr nutzen.“ (S. 3)
  • Die Nutzbarmachung der Bewertungen des Verfassungsschutzes stellt die Träger vor erhebliche arbeitsrechtliche Probleme, da keine konkreten Inhalte mitgeteilt werden und diese somit einer arbeitsrechtlichen Überprüfbarkeit entzogen sind. Die Verknüpfung einer unverhältnismäßigen Zuverlässigkeits- oder Sicherheitsüberprüfung mit einem geplanten oder aktuellen Anstellungsverhältnis berührt direkt die Autonomie der Träger.“ (S. 3/4)

Das Fazit der BAG „Ausstieg zum Einstieg“

lautet: „Aus Sicht der BAG… sind die Bestrebungen, Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfungen gesetzlich festzuschreiben, verfassungsrechtlich unverhältnismäßig , fachlich kontraproduktiv und arbeitsrechtlich höchst bedenklich. Die BAG ‚Ausstieg zum Einstieg‘ empfiehlt die ersatzlose Streichung des § 21(i) aus dem vorgelegten Gesetzesentwurf und der entsprechenden Auflagen in den Zuwendungsbestimmungen.“ (S. 4)

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