Vor 47 Jahren: Hessen hat das erste Datenschutzgesetz der Welt erlassen – Schutz von Patientendaten war der Anlass
Spiros Simitis gilt als einer der Väter des Datenschutzes, verfasste er doch mit dem Entwurf des Hessischen Datenschutzgesetzes eines der ersten Datenschutzgesetze der Welt. In einem Interview mit dem Wissenschaftsmagazin „Forschung Frankfurt“, das bereits Anfang 2015 erschien, betont er die Notwendigkeit einer strikten Zweckbindung von Datenverarbeitungen und appelliert an alle, ein stärkeres Datenschutzbewusstsein zu entwickeln.
Eingangs des Gesprächs macht Simitis deutlich, dass der Schutz von Patientendaten wesentlicher Anlass war, das hessische Datenschutzgesetz zu schaffen. Er stellt fest: „Ende der Sechziger Jahre wurden in der Bundesrepublik an verschiedenen Stellen neue Krankenhäuser gebaut. Und auch in Hessen hatte man sich dazu entschlossen… Weil es um Krankenhäuser ging, die ja über eine Vielzahl von Daten – besonders zu Patienten – verfügen müssen, kam die Entwicklung der automatisierten Verarbeitung gerade zum rechten Zeitpunkt. In diesen Krankenhäusern sollten die Daten zusammengestellt werden, um – so wie es hieß – effizienter diagnostizieren und behandeln zu können… und die Krankenhäuser waren ein erster, zentraler Baustein einer immer stärkeren öffentlichen Debatte, an der ich mich auch beteiligte. Vor genau diesem Hintergrund wurde ich vom Hessischen Ministerpräsidenten angerufen. Wir haben uns dann ausführlich über die sich abzeichnende Entwicklung sowie die möglichen Konsequenzen einer immer intensiveren Verarbeitung personenbezogener Daten unterhalten. Nur wenig später wurde ich erneut angesprochen, diesmal von der Landesregierung, mit der Bitte, eine Regelung vorzuschlagen. Der von der Regierung überprüfte und an einigen Stellen modifizierte Entwurf wurde dem Landtag vorgelegt, der ihn gleich verabschiedete. Das erste Datenschutzgesetz der Welt war damit entstanden…“
Und so steht es heute um den Datenschutz in Hessen: