Wegen Verstoß gegen Grundrechte: Verfassungsbeschwerde gegen Prostituiertenschutzgesetz

Datenschutzrheinmain/ Juni 14, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Angestoßen von Doña Carmen e. V. (Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten) und juristisch unterstützt  von Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits mehrmals erfolgreich Verfassungsbeschwerden gegen Grundrechtseingriffe vertreten hat, wird am 21.06.2017 eine Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz dem Bundesverfassungsgericht übergeben.

Unter der Überschrift „Auf nach Karlsruhe! Übergabe der Verfassungsbeschwerde gegen Prostituiertenschutzgesetz an Bundesverfassungsgericht“ informiert Doña Carmen am 14.06.2017: „Die von Doña Carmen e.V. auf den Weg gebrachte Verfassungsbeschwerde kommt zu dem Schluss, dass mit dem vorliegenden Gesetz das gesamte Prostitutionsgewerbe, Sexarbeiter/innen als auch dort tätige Gewerbetreibende, einer unverhältnismäßigen, d.h. rechtlich nicht hinnehmbaren Überwachung unterworfen werden… Die mit dem Gesetz ins Werk gesetzte Entrechtung von Sexarbeiter/innen unterwirft sie in stigmatisierender Absicht dem absurden Generalverdacht, sie seien unfähig, selbstbestimmt zu handeln. Die grundgesetzlich garantierte Würde der Betroffenen bleibt auf der Strecke. Demütigende staatliche „Schutz“-Maßnahmen ermöglichen fortan eine „Politik der 5 Z“ gegenüber Sexarbeiter/innen:

  • Zwangsberatung – als fortan ständig wiederholte institutionalisierte Ausforschung der Betroffenen
  • Zwangsregistrierung – als staatliche Erfassung der Angehörigen einer rechtlich diskriminierten Berufsgruppe
  • Zwangsstigmatisierung – durch ständige Mitführpflicht eines Hurenpasses mit Lichtbild
  • Zwangsouting – durch ein bundesweites Netz „zuständiger Behörden“, die sich als Datenschleuder betätigen
  • Zwangskondomisierung – als übergriffige staatliche Kontrolle von Sexualität und Intimsphäre erwachsener Menschen

Gegen dieses Gesetz und die mit ihm verbundene systematische Einschränkung von Grundrechten richtet sich die Verfassungsbeschwerde und richtet sich unser Zorn. Zusammen mit RA Meinhard Starostik, Unterzeichner/innen der Klage und Mitstreiter/innen werden wir am Mittwoch, den 21. Juni 2017, um 11 Uhr 30, in Karlsruhe vor dem Hauptportal des Bundesverfassungsgerichts unsere Verfassungsbeschwerde einreichen und dies mit einem ‚Statement für die Rechte von Sexarbeiter/innen‘ verbinden.“

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage von Doña Carmen e.V.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*