Zugriff auf Patientendaten – Die nächste Schnapsidee: Der „Datenspendepass“

Datenschutzrheinmain/ Februar 12, 2016/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 1Kommentare

Kaum zu glauben, was sich Leute einfallen lassen, um Zugriff auf die heiß begehrten Patienten- und Krankheitsdaten zu erhalten. Die Karnevals-Saison ist gerade rum und der 1. April noch weit, da fordert ein Lobbyist der IT-Gesundheitsindustrie den Datenspendepass.

Dr. Matthieu-P. Schapranow, Program Manager E-Health am Hasso-Plattner-Institut (HPI) in Potsdam: „Analog zu einem Organspendeausweis wäre ein Datenspendepass denkbar meldet der Newsletter eHEALTHcom. So könnten Patienten den Zugriff auf ihre krankheitsrelevanten Daten, z.B. Tumor- und Labordaten, für ausgewählte Forschungszwecke selbst verwalten. In diesem Fall würden sie vorher nach ihrer Einwilligung gefragt – etwa per App auf dem Smartphone.

Hermann Gröhes E-Health-Gesetz vom Dezember 2015 scheint die Phantasie der Datenjäger aus IT-Industrie, Politik und Verbänden  auf breiter Front zu beflügeln. Machen wir Ihnen mit einer Verfassungsbeschwerde und der Unterstützung des Rechtshilfefonds einen Strich durch ihre Rechnung.

 

1 Kommentar

  1. Naja, wenn das wie beim Organspendeausweis so geregelt wäre, dass man, wenn man keinen solchen Ausweis/Pass hat, dann auch keinerlei Daten weitergibt (bzw. Organe spendet), dann wäre das ja schon mal gut. Oder, man kann ja auch explizit einen Organspendeausweis besitzen, um darauf jegliche Organspende zu verweigern, wenn ich mich recht entsinne. Wenn das mit dem „Datenweitergabepass“ ähnlich wäre, könnte man darüber reden.
    Aber natürlich nur unter der Voraussetzung, dass das Verbot zur Datenweitergabe dann auch berücksichtigt wird, und da sehe ich – unabhängig vom „Ausweis“ – eher das Problem.

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