Zensus 2011: Die BürgerInnen wurden ausgeforscht – doch wie belastbar sind die Ergebnisse? Klage der Stadt Bremerhaven gegen das Statistische Landesamt Bremen

Datenschutzrheinmain/ August 5, 2014/ alle Beiträge, Volkszählung (Zensus / Mikrozensus)/ 0Kommentare

Das Verwaltungsgericht Bremen hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 31.07.2014 (Akternzeichen: 4 V 824/14) entschieden, dass die Freie Hansestadt Bremen vorläufig für die Stadt Bremerhaven eine Einwohnerzahl von 112.982 zugrunde legen muss. Auf der Grundlage der Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zum Zensus 2011 hatte das Statistische Landesamt Bremen zum Stichtag 09.05.2011 für Bremerhaven eine amtliche Einwohnerzahl von 108.156 Personen festgelegt. Die Stadtverwaltung Bremerhaven hält die festgesetzte Einwohnerzahl für zu gering und hat deshalb vor dem Verwaltungsgericht Bremen Klage erhoben. Bremerhaven befürchtet durch die Zahlen des Statistischen Landesamtes erhebliche Mindereinnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich.

Mit Beschluss vom 31.07.2014 hat das Verwaltungsgericht Bremen die Rechtsposition der Stadt Bremerhaven vorerst bestätigt und festgestellt, dass die Klage der Stadt Bremerhaven gegen den Bescheid des Statistischen Landesamtes Bremen vom 03.06.2013 aufschiebende Wirkung habe. Folge der aufschiebenden Wirkung der Klage sei, dass vorläufig die Einwohnerzahl der Stadt Bremerhaven auf der Grundlage der Fortschreibung der Ergebnisse der Volkszählung 1987 zum Stichtag 31.12.2011 112.982 betrage.

Das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Bremen wird voraussichtlich am 27.10.2014 öffentlich verhandelt.

Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Bremen vom 01.08.2014 (http://www.verwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/Pr-erkl_14_08_01.pdf).

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