Zensur statt Datenschutz

Datenschutzrheinmain/ Dezember 1, 2013/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Auf Antrag des in Bayern ansässigen Apotheken-Rechenzentrums VSA hat das Verwaltungsgericht Schleswig dem schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Thilo Weichert bereits am 05.11.2013 Kritik am Verkauf nicht-anonymisierter Rezeptdaten verboten.

Begründung: Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte sei für die in Bayern ansässige VSA nicht zuständig; an einem öffentlichen Meinungsaustausch über die umstrittene rechtliche Bewertung bestehe kein berechtigtes Interesse, Dr. Thilo Weichert könne seine Vorwürfe nicht beweisen (weil die VSA ihr Verschlüsselungsverfahren nicht offenlegt).

Der Gerichtsbeschluss vom 05.11.2013 (Az. 8 B 50/13) wurde zuerst vom schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten Dr. Patrick Breyer auf seiner Homepage (http://www.patrick-breyer.de/?p=242552&utm_source=twitterfeed&utm_medium=twitter) veröffentlicht.

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