„Zahlen, was man fährt!“ – die elektronische Streifenkarte als Alternative zum neuen Tarifangebot des Rhein-Main-Verkehrsverbunds „RMVsmart“

Datenschutzrheinmain/ Februar 8, 2016/ alle Beiträge, Regionales, RMV - anonym fahren und zahlen im öffentlichen Nahverkehr, Verbraucherdatenschutz/ 2Kommentare

Anfang Dezember 2015 hat der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) unter dem Titel „Zahlen, was man fährt!“ einen für Frühjahr 2016 terminierten Pilotversuch für ein neues Tarifangebot mit dem Namen RMVsmart angekündigt. 20.000 TesterInnen sollen dann ein Fahrpreissystem nutzen, bei dem für jede einzelne Verbindung ein individueller Preis – je nach Strecke und genutztem Verkehrsmittel – erhoben wird. Im Konzept des RMV ist vorgesehen, eine Vielzahl von personenbezogenen Daten zu erheben, die es im Ergebnis erlauben würden, Bewegungsprofile einzelner Fahrgäste zu erstellen.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat als Alternative dazu ein Konzept entwickelt, mit dem

  • anonymes Bezahlen,
  • das anonyme Erheben von Streckendaten und
  • die Zugänglichkeit für normale Fahrkartenkontrollen

sichergestellt wäre. Kern des Konzepts ist eine Plastikkarte mit einer Funktion ähnlich der Geldkarte auf der ec-Karte. Sie wird vom RMV anonymisiert ausgegeben, kann mit einem Geldbetrag aufgeladen und an jedem Fahrkartenautomaten des RMV zum Kauf einer Einzelfahrkarte zu einem bestimmten Fahrtziel genutzt werden. Der Fahrkartenautomat hinterlegt auf der – übertragbaren – Karte das Fahrtziel sowie Startpunkt und Datum / Uhrzeit des Reiseantritts. Näheres zu diesem Konzept können Sie hier nachlesen.

Die SpitzenkandidatInnen der Parteien, die sich am 06.03.2016 bei der Kommunalwahl in Frankfurt um ein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung bewerben, haben am 08.02.2016 das Konzept erhalten und wurden angefragt und um Stellungnahme zum Pilotprojekt RMVsmart und dem Alternativkonzept befragt. Im Schreiben an die KandidatInnen hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main abschließend festgestellt: „Aus unserer Sicht würde auch der sogenannte Nulltarif im ÖPNV einen datenschutzfreundlichen Beitrag dazu leisten.“

2 Kommentare

  1. Bernhard E. Ochs, Stadtverordneter in Frankfurt/Main und Kandidat der neuen Wählerliste „Die Frankfurter“

    Als ehemaliger Bahnjournalist und Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG, sowie als Stadtverordneter habe ich das Privileg mich mit öffentlichen Verkehrsmitteln kostengünstig bewegen zu können. Mein letztes eigenes Auto habe vor circa 40 Jahren abgeschafft. Seitdem bewege ich mich in dieser Welt mit Bus, Bahn, Flugzeug, Fahrrad etc. und bin bis dato überall unbeschadet hingekommen, wo ich wollte.

    So nun zum Thema Datenschutz und Datenschutz für ÖPNV-Nutzer: Da rennen Sie bei mir offene Türen ein! Ich hatte in „grauer Vorzeit der Bundesrepublik“ ein Erlebnis, dass ich zur Zeiten der RAF in die so genannte „Rasterfahndung“ geriet. Denn seinerzeit wurden Bürger erfasst, die ihre Strom/Gas/Wasserrechnung jeweils monatlich selbst überwiesen und nicht die Möglichkeiten des Dauerauftrags nutzen. Die Logik der Staatsschützer war: Wer keinen Dauerauftrag hat ist verdächtig. Ein weiteres Kriterium der damaligen Rasterfahndung war: Bundesbürger unter 35 Jahren, die öfters ins seinerzeit östliche Auslandreisen (z. B.: Jugoslawien, Tschechoslowakei) sind ebenfalls verdächtig. So wurden die verschiedenen Abfrage- und Erfassungskriterien zu einem Raster übereinandergelegt und fertig war der Verdächtige.

    Dieses Erlebnis in den 70er-Jahren hat mich bis heute geprägt.

    Heute in Zeiten der „High-Tech-Datenerfassung von Bürgern“ bin ich noch sensibler geworden. Ich benutze kein Smartphone oder ähnliches, weil meine individuellen Bewegungen in dieser unserer Welt kein Schw… etwas angehen. Mein Prepaid-Handy mache ich nur im Bedarfsfall an. Ansonsten reicht mein Email-Anschluss bzw. mein Festnetztelefon. Ferner beherrsche ich als gelernter Schriftsetzer noch die Kulturtechnik des Schreibens.

    Das Thema der elektronischen Fahrkarten, die die exakten Fahrtkosten und Bewegungen der Kunden zentral erfassten, war schon vor Jahren, als ich noch bei der DB AG beschäftigt war Thema. Dies lehne ich grundweg ab! Deshalb bin ich bei Ihnen und Ihren berechtigten Forderungen, wie Selbstbestimmung der Fahrgäste, Anonymes Bezahlen, anonymes Erheben der Streckendaten etc. Punkt!

    Lassen Sie mich zum Abschluss noch ein ähnliches Beispiel erwähnen, das ich fast tagtäglich als Kunde im Supermarkt erlebe und das mich nervt. Die permanente Frage der Kassiererin nach einer „Paycard“. Hier wird das Kaufverhalten der Kundschaft schamlos und höchstwahrscheinlich ungeschützt erfasst. Deshalb ist meine Standardantwort: „Ich zahle cash und besitze noch Bargeld!“.

    In diesem Sinne unterstütze ich Ihren Vorschlag nach einer elektronischen Streifenkarte uneingeschränkt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Bernhard E. Ochs, Stadtverordneter
    Kandidat bei „Die Frankfurter – direkt & lokal“ zur Kommunalwahl am 6. März 2016
    http://www.diefrankfurter2016.de

  2. Ein vergleichbares Konzept nutzen die Niederlande schon seit einiger Zeit. Soweit ich es überblicken kann, Landesweit sowohl für Bus als auch Bahn:
    http://www.holland.com/de/tourist/artikel/ovchipkaart-1.htm

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