„Zahlen, was man fährt!“ – das neue Tarifangebot des Rhein-Main-Verkehrsverbunds „RMVsmart“ aus datenschutzrechtlicher Sicht
Anfang Dezember 2015 hat der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) unter dem Titel „Zahlen, was man fährt!“ einen Pilotversuch für ein neues Tarifangebot mit dem Namen RMVsmart angekündigt. 20.000 TesterInnen sollen dann ein Fahrpreissystem nutzen, bei dem für jede einzelne Verbindung ein individueller Preis – je nach genutzter Strecke – erhoben wird. Für Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main war dies Anlass, kritische Fragen zu stellen.
Den Fragen folgte ein Gesprächsangebot des RMV. Dieses Gespräch fand am 01.04.2016 statt. Ein Fragenkatalog der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main wurde von fünf Vertreter/innen des RMV aus den Arbeitsbereichen Datenschutz, IT, Marktforschung und Pressestelle beantwortet. Die mit der Pressestelle des RMV abgestimmte und von dort autorisierte Niederschrift des Gesprächsverlaufs, der Fragen und Antworten ist hier nachlesbar.
Roland Schäfer, freiberuflich als Datenschutzbeauftragter tätig und einer der Gesprächsteilnehmer auf Seiten der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, bewertet die Auskünfte der Vertreter/innen des RMV wie folgt: „Die Gesprächsatmosphäre war offen und freundlich. Da man sich auf Seiten des RMV um das Kundenvertrauen seiner Fahrgäste sorgt, entstand nicht der Eindruck, dass der Kunde nur das ‚Produkt‘ ist, wie es bei so manchem IT-Dienstleister (Facebook, Amazon, Google, etc.) zu besorgen ist. dieDatenschützer Rhein Main haben aber erfolgreich nachgewiesen, dass sowohl Streckendaten als auch Bezahltdaten nicht zwingend personenbezogen erhoben werden müssten. Hier wünschen wir uns ein Umdenken der Anteilseigner des RMV, die hiesigen Kommunen.“
RMVsmart wurde zum 18.04.2016 gestartet; die Informationen des Rhein-Main-Verkehrsverbunds zu diesem Pilotprojekt sind hier zu finden.