Wohnungsbewerber: Erst ausgefragt, dann abgelehnt – Datenschutz im Mietrecht

Datenschutzrheinmain/ November 12, 2013/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Um Klarheit darüber zu schaffen, welche Daten von Wohnungssuchenden erhoben werden dürfen, hat der Hamburger Datenschutzbeauftragte eine Broschüre mit dem Titel Fragerecht des Vermieters veröffentlicht. Die umfangreichen Informationen und rechtlichen Beurteilungen sind auch in Kurzfassung erhältlich (ein Flyer, den man schnell mal vor der Wohnungsbesichtigung oder dem Telefonat mit dem Makler oder potentiellen Vermieter lesen kann).

Menschen, die sich um Wohnraum bewerben, fühlen sich von Vermietern oder Maklern oftmals regelrecht ausgefragt. Sie müssen freiwillig (?!?) antworten, wollen sie ihre Chance auf Abschluss eines Mietvertrags wahren. Dabei bleibt es nicht bei Fragen nach Einkommen oder Arbeitsplatz. Teilweise  sollen umfangreiche Angaben zu den persönlichsten Verhältnissen gemacht werden.

„Vermieter, die bereits vor einem Besichtigungstermin konkrete Nachweise zu den Einkommensverhältnissen und sogar Schufa-Auskünfte von Mietinteressenten verlangen, verhalten sich rechtswidrig. Sie verlangen Angaben unter Außerachtlassung des Grundsatzes der Erforderlichkeit auf Vorrat von Personen, die in ihrer Situation gar keine andere Wahl haben, als ihre Daten herauszugeben“, so Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburger Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit.

In der Veröffentlichung wird erläutert, was nach Bundesdatenschutzgesetz noch zulässig ist und was zu weit geht. Liegen die Angaben im berechtigten Interesse des Vermieters oder greift er unzulässig in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Mietinteressenten ein? Die – nicht nur rechtlich – komplexe Thematik ist umfassend aufbereitet, und den Betroffenen wird im Rahmen eines typischen 3-Stufen-Verfahrens ein Leitfaden an die Hand gegeben, der künftig strittige Fragen bereits im Grundsatz beantwortet.

Hier sind die Veröffentlichungen des Hamburger Datenschutzbeauftragten nachlesbar:

Flyer_Datenerhebung_bei_der_Vermietung_von_Wohnraum.pdf

Fragerecht_des_Vermieters_-_Stand_November_2013.pdf

 

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*