Wo und wie führt die CDU die gesellschaftliche Debatte über Sinn und Nutzen von Videoüberwachung?
Am Freitag 27.01.2016 stand im Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfs zum sogenannten Videoüberwachungs“verbesserungs“gesetz von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) auf der Tagesordnung.
Thomas de Maizière bei der Begründung seines Gesetzentwurf – Quelle: YouTube
Die Regierungsbank und der Plenarsaal, insbesondere die Plätze der Bundestagsabgeordneten von CDU und CSU waren mehr als nur spärlich besetzt. Die Frage stellt sich: Wo führen CDU und CSU die Debatte über Sinn und Nutzen von Videoüberwachung?
Zum Beispiel hier, im Magazin der CDU Berlin:
Oder in Pforzheim, wo Dirk Büscher (CDU), seit Juli 2016 Erster Bürgermeister und Sicherheits-Dezernent, eine Bürgerbefragung starten will: Die Pforzheimer Zeitung vom 20.01.2017 berichtet: „Im März, so Büscher, werde es eine Veranstaltung geben, an der auch die Bürger zur Teilnahme aufgefordert seien. Unter anderem diene der Abend dann einer Sammlung von Anregungen aus der Bürgerschaft, wo mögliche Brennpunkte seien, die gegebenenfalls mit Videokameras überwacht werden könnten oder sollten.“
Das ist Populismus pur! Ohne Information über Fakten zur Kriminalitätsbelastung, zu beachtende Rechtsgrundlagen und zu Alternativen zur Videoüberwachung wird es der interessierten Öffentlichkeit nicht möglich sein, eine ergebnisoffene Diskussion über öffentliche Sicherheit, subjektives Sicherheitsempfinden und die Notwendigkeit von Videoüberwachung zu führen.
Die bundesweit tätige Bürgerinitiative „Mehr Demokratie e.V.“ stellt auf ihrer Homepage fest: „Direkte Demokratie ist unser zentrales Anliegen. Bürger müssen das Recht haben, wichtige Fragen selbst zu entscheiden, wenn sie das wollen – in Gemeinden, in den Bundesländern, auf Bundesebene und in der EU… Alle im Bundestag vertretenen Parteien, außer der CDU/CSU, sprechen sich für die Einführung von bundesweiten Volksentscheiden aus.“
Wenn es CDU und CSU ernst meinen würden mit direkter Demokratie und der Einbeziehung der Bürgerschaft in politische Entscheidungen, dann müssten Sie dafür einen nachvollziehbaren und transparenten rechtlichen Rahmen schaffen. Verfahren, wie sie die CDU in Berlin und Pforzheim wählt, genügen diesen Ansprüchen in keiner Weise.