Wie wehren gegen den Zwangsanschluss an die Telematik-Infrastruktur? Informationsveranstaltung am 21. September in Frankfurt

Gesunde_daten/ August 21, 2019/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur, Veranstaltungen / Termine/ 7Kommentare

Zum Stichtag 1. Juli 2019 sollten nach dem Willen des Gesetzgebers alle (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen bzw. deren Praxen mittels Konnektoren an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sein, mindestens aber den Nachweis dafür vorlegen, dass sie die notwendigen Komponenten für den Anschluss bei den Konnektor-Anbietern bestellt haben. Sonst droht, laut Gesetz, ein Honorarabzug i. H. v. 1 % der mit den Krankenkassen abrechenbaren Leistungen. Da der Widerstand gegen den Zwangsanschluss an die TI hoch ist, plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, diesen Honorarabzug per Gesetz auf 2,5 % zu erhöhen.

Viele Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen haben sich auch in Hessen dem Anschluss an die TI verweigert. Für diese Entscheidung werden vor allem folgende Gründe genannt:

  • Schutz des Arztgeheimnisses,
  • Schutz der Gesundheits- und Behandlungsdaten der Versicherten,
  • Nichtbeachtung der Datenschutz-Grundverordnung wegen fehlender Datenschutz-Folgeabschätzung,
  • haftungsrechtliche Probleme,
  • Unverhältnismäßigkeit in wirtschaftlicher Hinsicht,
  • Unzumutbarkeit der Belastung mit kerntätigkeitsfremden Aufgaben.

Aber neben dem Widerstand gibt es bei den betroffenen Praxis-Inhaber*innen auch Fragen und Ängste.

Gelegenheit zum Erfahrungs- und Informationsaustausch gibt eine Veranstaltung mit den Dipl.-Psychologinnen

Hildegard Huschka und Claudia Reimer, beide niedergelassen als Psychotherapeutinnen im Schwalm-Eder-Kreis.

Beide haben sich frühzeitig gegen die Zwangsanbindung an die TI engagiert über den Arbeitskreis Psychotherapie Schwalm-Eder. Claudia Reimer ist 2. Vorsitzende des neu gegründeten Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks, das aus dem Widerstand gegen die TI hervorgegangen ist.

Die Veranstaltung findet statt

am Samstag, den 21. September 2019 um 16.00 Uhr in Frankfurt, Bürgerhaus Gallus, Frankenallee 111, Seminarraum 3

(Nähe S-Bahn-Station Galluswarte – vom Hauptbahnhof erreichbar mit den Linien S3, S4, S5 oder S6)

Die öffentliche Veranstaltung richtet sich vorwiegend an (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen. Versicherte gesetzlicher Krankenkassen, die sich über den Widerstand und Argumente gegen die Digitalisierung im Gesundheitswesen informieren wollen, sind natürlich auch herzlich willkommen.

Veranstalter: Stoppt-die-e-Card – Unterstützergruppe Rhein Main in Kooperation mit dieDatenschützer Rhein Main und Bürgervereinigung Seckbach e. V. Kontakt und Informationen über kontakt [at] ddrm.de

Die Einladung ist hier zum ausdrucken bzw. kopieren und zur Weiterverbreitung hinterlegt. Hier ein Auszug aus dem Stadtplan:

7 Kommentare

  1. Hallo, Datenschützer Rhein Main und UnterstützerIInnen,

    könnt ihr uns Patienten als gesetzlich Versicherte einbinden? Eure Forderungen unterschreibe ich, wenn ihr denn ein entsprechendes Papier veröffentlicht. Würde dieses dann auch verteilen.
    Ich als gesetzlich Versicherte möchte nicht zum Gläsernen Patienten werden und meine Gesundheitsdaten nicht Online übermittelt wissen. D.h., ich bin absolut und ohne Wenn und Aber gegen eine Online-Übermittlung. Über die Gefahren habt ihr bereits berichtet. Könnten aber aus Sicht der gesetzlich Versicherten noch einige hinzugefügt werden.

    Ich bitte euch: Könnt ihr euch nicht mal das Informationsblatt zum Datenschutz der KBV vornehmen und prüfen, ob dieses DSGVO-konform ist? Und darüber berichten, welchem Zweck dieses tatsächlich dient? Das Informationsblatt, das ihr auf der KBV-Seite findet, ist zu allgemein gehalten und wir gesetzlich Versicherten werden nicht darüber informiert, wohin unsere Gesundheitsdaten tatsächlich fließen und auf welchem Wege. Im Mindesten darüber müssen wir informiert werden, damit wir auch entsprechend der DSGVO unsere Betroffenenrechte in Anspruch nehmen können.

    Wer alles Zugriff auf unsere Gesundheitsdaten hat bzw. zukünftig haben kann, das wird nur beispielhaft aufgezählt. Auch hier mangelt es an Informationen. Der individuelle Patient weiß nicht, wer auf seine Gesundheitsdaten Zugriff hat bzw. zukünftig haben wird. Wir haben zwar nach Art. 15 DSGVO einen Auskunftsanspruch. Als ich diesen aber mal in einer ambulanten Praxis wahrnehmen wollte wurde mir mitgeteilt: Das ginge nur einmal im Jahr oder alle halbe Jahre. Sonst wäre der Aufwand der Ärzte zu groß. Nicht nach jeder Behandlung.

    Wenn jedoch nicht nach jeder Behandlung der Auskunftsanspruch wahrgenommen werden darf, dann ist es zu spät. Gesundheitsdaten sind dann bereits Online übermittelt worden, an einen zentralen Server oder an sogenannte Befugte, wer das immer auch sein mag.

    Dieses Informationsblatt zum Datenschutz der KBV wird von Ärzten, die sich an die TI angebunden haben, dem Patienten übergeben. Er soll es unterschreiben (unterschiedliche Methoden gibt es hierbei), im Mindesten aber zur Kenntnis nehmen. Ob er es liest und versteht, das interessiert niemanden wirklich. Mich aber schon!

    So habe ich die Erfahrung machen müssen, dass eine ambulant arbeitende Ärztin mir die Behandlung verweigerte, weil ich dieses Informationsblatt nicht unterschrieben habe. Eine Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten wurde von mir eingereicht und bearbeitet.
    Auch wenn derzeit “nur” die Versichertenstammdaten mittels TI abgeglichen werden, so ist doch klar, dass zukünftig auch die Gesundheitsdaten von gesetzlich Versicherten über diese nicht geschützte Online-Verbindung an zentrale Server übermittelt werden sollen. Noch bestreitet dies Herr Spahn und Mitarbeiter der Gematik, die ich mit diesem Problem konfrontiert habe. Obwohl dann ein Mitarbeiter der Gematik aufgrund meines beharrlichen Nachfragens gestand, dass die Gesundheitsdaten, die auf die ePA gespeichert werden, auch auf einem zentralen Server landen werden.

    Ich fordere vollständige Transparenz!!!
    Uns gesetzlich Versicherten wird nicht die volle Wahrheit mitgeteilt, was zukünftig auf uns zukommt. Die ePA aber schmackhaft gemacht. Wir könnten über unsere Gesundheitsdaten frei verfügen usw. Wir gesetzlich Versicherte sind aber dem SGB I, X und V unterworfen, Gesetzesänderung sind jederzeit möglich. Wir wissen also nicht, was zukünftig alles an Gesundheitsdaten per Gesetz, also auf gesetzlicher und rechtlicher Grundlage und ohne unsere Einwilligung durch das Online-Gesundheitsdatennetz TI fließen und zentral gespeichert wird. Ich finde, das ist ein Skandal. Wir gesetzlich Versicherte werden von BMG verhökert, bzw. unsere Gesundheitsdaten primär für andere Zwecke missbraucht. Zur Kontrolle und Überwachung durch staatliche Dienstleister. Die EU-DSGVO ist u.a. das Mittel, mit dem der Missbrauch erst möglich wird.

  2. Liest überhaupt jemand von den Autoren / Datenschützern Rhein Main diese Kommentare? Hier werden ernstgemeinte Fragen zum Thema gestellt / Feedback gegeben, von Leuten die helfen wollen … aber anscheinend verhallt es ungehört. Sorry, so kann man sich die Kommentarfunktion auch sparen.

  3. Ja, wer die Artikel liest, kann auch die Kommentare sehen und lesen. Und über Twitter findet man diese ebens0.. Ich jedenfalls bin gesetzlich Krankenversicherte und möchte mich mit den “widerständigen” Ärzten und Therapeuten als “Widerständige” begründet verbünden. Da ich in Berlin lebe, ist ein Treffen in Frankfurt schwierig. Aber vielleicht klappts ja mal. Denn wie man im Artikel “Wie wehren gegen den Zwangsanschluss an die Telematik-Infrastruktur? Informationsveranstaltung am 21. September in Frankfurt” nachlesen kann, möchte man gesetzlich Versicherte, die sich für das Thema interessieren, nicht ausschließen. Danke im Übrigen.

    Die widerständige Datena

  4. Antworten gibts wphl leider nicht für grsetzl. Versicherte..
    Herr Berber mag wohl mit seinem Kommentar wohl richtig liegen.

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