Wie sich Bertelsmann die elektronische Patientenakte vorstellt

Datenschutzrheinmain/ Juli 20, 2017/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Und was hat die elektronische Patientenakte den Patienten nun wirklich zu bieten? Die ‘digitale Prozessinnovation’ scheint im Wesentlichen darin zu bestehen, dass Interaktionen in die Akte verlegt werden: Anstatt mit dem Patienten zu sprechen oder einen Arztbrief an seinen Kollegen zu schreiben, markiert der Orthopäde im Röntgenbild die interessanten Stellen und hinterlegt die zugehörigen Informationen im Bild in der elektronischen Patientenakte. Der Patient fragt eine ärztliche Zweitmeinung online an und genehmigt gleichzeitig dem zweiten Arzt den Zugriff auf seine Akte. Statt einer Bewertung durch den Hausarzt werden dem Patienten Entscheidungshilfen eingeblendet. Und vermutlich wird auch die Entscheidung des Patienten im System dokumentiert und auf diesem Wege den Ärzten mitgeteilt – oder auch gleich online der Termin für die gewählte Behandlung angefragt…

Im weiteren Verlauf des Artikels merken die Autoren richtigerweise an, dass es entscheidend ist, wer mit welcher Berechtigung die in der Akte gespeicherten Informationen abrufen darf… Dass bei der ‘Generierung der Zugriffspolicy’ diese Policy letztlich nicht unter der Kontrolle des Patienten ist, wird geflissentlich ausgelassen. Eine solche indirekte Generierung kann beispielsweise dafür sorgen, dass es dem Patienten nicht möglich ist, bestimmte Zugriffsrechte abzustellen… auffällig ist, dass die Frage, wer mit welcher Berechtigung Daten in die Akte einspeisen darf, an dieser Stelle gar nicht erst gestellt wird…”

Der Beitrag ist hier im Wortlaut nachlesbar.

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