Widerstand gegen die elektronische Gesundheitskarte ist weiter möglich
Bei der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ging am 16.03.2016 ein Situationsbericht ein, den wir nachstehend mit Zustimmung des Verfassers in anonymisierter Form veröffentlichen.
„…Meine Familie und ich verweigern nach wie vor diese Karte und das damit verbundene System.
Bisher haben wir von der [Name der Krankenkasse] alternativ den quartalsbezogenen Berechtigungsschein für Haus- u. Zahnarzt erhalten. Am Montag dieser Woche habe ich erneut diese Nachweise für das kommende Quartal beantragt. Diesmal war eine sehr freundliche Mitarbeiterin bereit mir diese Nachweise ohne vorherigen ‚Bekehrungsversuch‘ auszustellen. Ca. 20 Minuten später erhielt ich von ihr einen Rückruf mit der Mitteilung, dass es eine gesetzliche Änderung gäbe, die es der KK ab sofort verbietet, diesen Nachweis weiterhin auszustellen.
Ich habe sie daraufhin gebeten, mir diese Gesetzesänderung zukommen zu lassen. Hierzu hat sie mich an den Bereichsleiter weiterverbunden. Dieser wiederholte im Wesentlichen den Inhalt, kam dann aber meiner Bitte nach und hat mir das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 28.11.2014 B 1 KR 35/13 R zugemailt.
Ich habe ihm gestern per Mail geantwortet und hierzu das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 19.11.2015 Az.: S 8 KR 569/15 übermittelt. Abschließend habe ich ihn höflich darum gebeten der Sicht der Düsseldorfer Kammer zu folgen die letztinstanzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten und uns bis dahin, wie bisher, entgegenzukommen.
Vor 2 Stunden erhielt Ich vom ihm einen Rückruf, indem er unserem Wunsch entsprochen hat. Ich kann ab sofort wieder die Nachweise per Post zugeschickt erhalten oder selbst in der Geschäftsstelle abholen.
Ich wollte diese positive Einzelentscheidung nicht für mich behalten…“