Wehret den Anfängen! Keine „Roma-Dateien“ – weder in Italien noch in Sachsen

Datenschutzrheinmain/ Juni 26, 2018/ alle Beiträge/ 0Kommentare

Nicht nur der italienische Innenministers Salvini möchte eine „Zählung“ von in Italien lebenden Sinti und Roma in Auftrag geben. Auch die AfD im Sächsischen Landtag hat am 13.06.2018 mit einer Kleinen Anfrage an die sächsischen Landesregierung ein ähnliches Begehr geäußert.

Die Fragen der AfD sind nicht nur rassistisch und inhuman, sie verstoßen gegen Menschen- und Grundrechte und gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese bestimmt in Art. 9 Abs. 1: “Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft… hervorgehen… ist untersagt.” Die sächsische Landesregierung (CDU/SPD) ist daher gut beraten, wenn sie die Anfrage mit Hinweis auf die DSGVO nicht beantwortet.

Historische Parallelen drängen sich auf:

  1. Die deutsche “Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens”: Dieser europaweit erste polizeiliche Nachrichtendienst (Kurzform: “Zigeunerzentrale”) wurde 1899 in der Polizeidirektion München gegründet. Dieser Nachrichtendienst bildete das Vorbild für andere nationale und internationale „Zigeunerzentralen“ der Polizei. Er wurde von allen deutschen Ländern finanziert und genutzt und nach 1933 in den Überwachungs- und Terror-Maschine der Nazis eingegliedert. (Quelle: Wikipedia)
  2. Die deutsche “Judenkartei” von 1935: Im August 1935, kurz vor Erlass der Nürnberger Rassengesetze, forderte Reinhard Heydrich, SS-Obergruppenführer und General der Polizei von den örtlichen Gestapo-Stellen Material an für eine zentrale Judenkartei. Als Datenmaterial wurden Mitgliederlisten jüdischer Vereine und Kultusgemeinden ausgewertet. 1937 sollte diese unvollständige Kartei weiter ausgebaut werden und möglichst alle „Rassejuden“ wie auch „jüdische Mischlinge“ und „jüdisch Versippte“ erfassen. Ergänzend wurde bei der für 1938 geplanten Volkszählung die Religionszugehörigkeit der Großeltern abgefragt. Die Judenkarteien der Bezirksstellen wurden bei den Novemberpogromen 1938 und der anschließenden Verhaftungsaktion genutzt. (Quelle: Wikipedia)
  3. Die niederländische “Judenmeldeprotokoll” von 1941: In den Niederlanden hatte 1936 ein Bevölkerungsregister auch die Religionszugehörigkeit erfasst. Forderungen, angesichts des drohenden Krieges alle Hinweise auf Religionszugehörigkeit aus den Registern zu entfernen, wurden nicht umgesetzt. Zu Beginn der Besatzungszeit lagen zudem Unterlagen einer Volkszählung von 1939 vor, durch die alle zur jüdischen Glaubensgemeinschaft gehörige Personen gesondert erfasst wurden. Bereits im Sommer 1940 begannen die deutschen Besatzungsbehörden mit Vorbereitungen für ein so genanntes „Judenmeldeprotokoll“. Am 10. Januar 1941 erging eine „Verordnung des Reichskommissars für die besetzten niederländischen Gebiete über die Meldepflicht von Personen, die ganz oder teilweise jüdischen Blutes sind.“ Alle Personen, die wenigstens einen jüdischen Großelternteil hatten, mussten sich bei den örtlichen Einwohnermeldeämtern melden. Anfang Juli 1941 war die Registrierung vollständig abgeschlossen; es wurden 160.886 Menschen „jüdischen Blutes“ erfasst, (Quelle: Wikipedia) 100.000 davon wurden ermordet.  (Quelle: Wikipedia)

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