Vorschlag für ein Transparenzgesetz für Baden-Württemberg veröffentlicht
Im Koalitionsvertrag von Grünen und CDU in Baden-Württemberg, beschossen im Mai 2021, wurde vereinbart: „Wir werden auf Basis der Evaluationsergebnisse das Landesinformationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterentwickeln, das einen angemessenen Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung gewährleistet und eine sachgerechte, proaktive Veröffentlichung von Daten vorsieht.“ (Koalitionsvertrag S. 95/96) Viel bewegt hat sich in dieser Sache seitdem nichts.
Dr. Stefan Brink, der am 31.12.2022 aus seinem Amt ausgeschiedene Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg hat deshalb im Oktober 2022 seinen Vorschlag für ein Transparenzgesetz Baden-Württemberg der Öffentlichkeit vorgestellt.
Schon in „§ 1 Zweck des Gesetzes“ wird deutlich, dass hier Nägel mit Köpfen gemacht und Transparenz staatlichen Handelns durchgesetzt werden soll.
„(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den kostenfreien Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern.
(2) Auf diese Weise sollen die demokratische Meinungs und Willensbildung und demokratische Teilhabe gefördert, die Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen erhöht, die Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger verbessert und Korruption vorgebeugt sowie die Möglichkeiten des Internets für einen digitalen Dialog zwischen Staat und Gesellschaft genutzt werden.
(3) Transparenz und Offenheit sind Leitlinien für das Handeln der Verwaltung. Sie finden ihre Grenzen nur in entgegenstehenden überwiegenden schutzwürdigen Belangen.“
Der Gesetzentwurf ist hier im Wortlaut veröffentlicht.