Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten ist unvereinbar mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Die Digitale Gesellschaft hat in einer Stellungnahme festgestellt: Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Paolo Mengozzi, hält das geplante Fluggastdatenabkommen mit Kanada für unvereinbar mit den EU-Grundrechten auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten. Zu diesem Ergebnis gelangt er in seinem Schlussplädoyer vom 08.09.2016. Das Europäische Parlament hatte dem Gerichtshof im November 2014 das Abkommen zur Prüfung vorgelegt, weil es erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit des Austauschs der Reisedaten mit Kanada hatte. Folgt das Gericht wie üblich dem Votum des Generalanwalts, so darf das Abkommen nicht in Kraft treten. Darüber hinaus wäre eine solche Entscheidung auch ein deutliches politisches Signal, die inhaltlich weitgehend identischen Fluggastdatenabkommen mit den USA und Australien unverzüglich auszusetzen und die erst kürzlich beschlossene Richtlinie für eine EU-weite Fluggastdatenspeicherung (Passenger Name Record) aufzuheben.