Vorratsdatenspeicherung: Bayerischer Verfassungsschutz bekommt bundesweit einmalige Rechte

Datenschutzrheinmain/ Juli 7, 2016/ alle Beiträge, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

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Demonstration am 30. Mai 2015 in Frankfurt

Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz bekommt deutlich mehr Rechte als bisher. Der Landtag in München beschloss die Neuregelung am 07.07.2016 mit CSU-Mehrheit gegen den Widerstand der Opposition. Damit bekommt das Landesamt als erste Verfassungsschutzbehörde in Deutschland überhaupt unter anderem Zugriff auf Telefonverbindungs- und Internetdaten. Bundesweit ist dies bislang nur Polizei und Strafverfolgungsbehörden erlaubt.

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