„Viel ist nie genug, wir wollen immer noch mehr“ – Industrieverbände fordern erweiterte Zugriffsrechte auf Gesundheits- und Behandlungsdaten

Gesunde_daten/ Mai 22, 2020/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 1Kommentare

Acht Verbänden der Biotechnologie-, Elektro-, Medizintechnik- und Pharmaindustrie ist dies nicht genug.

Sie fordern in einer Stellungnahme zum Entwurf des Patientenrechte-Datenschutz-Gesetz (PDSG) Zugriffsrechte auf diese Daten auch für die Privatunternehmen ihrer Branchen. In einer Stellungnahme  unter dem Titel „Gesundheitsdaten retten Leben: geregelten Zugang und Nutzung für private Forschungermöglichen“ fordern sie:

Um die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung in Deutschland umfassend zu nutzen, braucht es einheitliche Regelnf ür den transparenten Zugang zu Versorgungs-und Forschungsdaten. Das gilt nicht nur für forschende Institute, sondern auch für die forschende Gesundheitswirtschaft… Datenfreigabe schafft Mehrwert für die Forschung. Die Verbände der eHealth-Allianz begrüßen, dass im Gesetzentwurf zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) erstmalig die Rechtsgrundlage für eine freiwillige Datenfreigabe über die elektronische Patientenakte (ePA) geschaffen wurde… Die Erweiterung der Datenfreigabe im Gesetzentwurf auf alle Dokumente und Daten der ePA bietet der Forschung deshalb einen echten Mehrwert… Antragsberechtigung der privaten Forschung beim Forschungsdatenzentrum ermöglichen. Dennoch bleibt das Potenzial privater Forschung ungenutzt. Auch nach dem Gesetzentwurf zum PDSG bleibt die Antragsberechtigung beim Forschungsdatenzentrum ausschließlich auf die Selbstverwaltung und der öffentlichen Forschung begrenzt.Dies trifft ebenfalls für die Daten der ePA zu. Der Ausschluss privater Forschung von der Antragsberechtigung beim Forschungsdatenzentrum ist nicht sachgerecht und zukunftsweisend… Notwendig ist aus Sicht der Verbände der eHealth-Allianz die Ergänzung eines eigenständigen Antragsrechts der privaten Forschung beim Forschungsdatenzentrum und damit die Ergänzung als berechtigte Institution nach § 303e Absatz 1SGB V…“

Das sind die Verbände, die die auszugsweise zitierte Stellungnahme abgegeben haben.

1 Kommentar

  1. Momentan kann man den Eindruck gewinnen man sei hierzulande auf einer “staatlichen Auktion“ wo die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger “verramscht“ werden.
    Wir haben bezüglich der Corona-Pandemie in Deutschland erlebt, dass Gesundheitsämter Infiziertendaten ohne Rechtsgrundlage, ohne Wissen (heimlich & hinterrücks) und/ oder entgegen der Rechtsauffassung der Landesbeauftragten für Datenschutz an Polizeibehörden übermittelt haben. Dies war für mich, als Bürger eines Rechtsstaats unvorstellbar.
    Bereits jetzt ist erkennbar, dass auch andere Gesundheits- und Patientendaten Begehrlichkeiten bei Staat und Wirtschaft wecken. Nun soll nach dem Willen der Verbände in diesen Bereichen der gesetzliche Datenschutz gelockert werden, mit dem Ziel diese Daten – auch für die Wirtschaft – verwertbar zu machen. Fast könnte man meinen hier kommt eine Art Goldgräberstimmung auf; neue Datenpools, welche es – gewinnträchtig – zu schürfen gilt.

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