Verfassungsbeschwerde gegen IP-Vorratsdatenspeicherung – ein Spendenaufruf

Datenschutzrheinmain/ August 17, 2014/ alle Beiträge, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0 comments

Der Bundesgerichtshof hat am 3. Juli 2014 entschieden, die Deutsche Telekom sei berechtigt, sieben Tage lang ohne jeden Anlass flächendeckend auf Vorrat zu speichern, wer wann mit welcher IP-Adresse das Internet genutzt hat (Az. III ZR 391/13).

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft dazu auf, für eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung bei Internet-Zugangsanbietern zu spenden. „Diese IP-Vorratsdatenspeicherung führt zu hunderttausenden – oft auch unberechtigten – Massenabmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße, zieht immer wieder polizeiliche Ermittlungen gegen Unschuldige nach sich und zerstört das Recht, sich im Internet ebenso unbefangen und anonym zu informieren und zu äußern wie auf der Straße.“ erklärt dazu Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Wir sind der Auffassung, dass IP-Adressen zum Schutz der Bürger direkt nach Beendigung der Verbindung vom Provider wieder gelöscht werden müssen.“ so Altherr.

Der Kläger gegen die Deutsche Telekom würde gerne Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs einlegen mit dem Ziel, die Ermächtigung zur Vorratsdatenspeicherung in § 100 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes zu kippen. Seine Rechtsschutzversicherung will die Anwaltskosten von 1.086,23 Euro jedoch nicht mehr übernehmen.
In Absprache mit dem Kläger ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung daher zu Spenden auf, um die Verfassungsbeschwerde zu ermöglichen.

Wer die Verfassungsbeschwerde gegen die IP-Vorratsdatenspeicherung mitfinanzieren will und kann, spendet bitte auf das Konto des Rechtsanwalts des Klägers: Kanzlei Wüstenberg, IBAN DE09100333001737590000, BIC SCFBDE33XXX, Verwendungszweck: Beschwerde gegen IP-Vorratsdatenspeicherung.

Weitere Hinweise unter http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/747/1/lang,de/

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