Unlauterer finanzieller Anreiz beim Elektronischen Arztbrief: Bremer Ärzte bekommen ein Euro je Brief – und das auch ohne elektronischen Heilberufsausweis

Datenschutzrheinmain/ April 19, 2017/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 0 comments

Die Ärzte Zeitung online vom 18.04.2017 meldet: „Nur etwa zehn Prozent aller Bremer Arztpraxen verschicken bisher elektronische Arztbriefe. Deshalb fördert die KV Bremen (KVHB) den Versand via KV-Connect nun mit einem Euro. Im Unterschied zu der bundesweiten EBM-Regelung ist diese Förderung nicht an den Heilberufeausweis (eHBA) bzw. die elektronische Signatur gekoppelt, so die KVHB. Damit könnten seit 1. April alle Ärzte und Psychotherapeuten in Bremen und Bremerhaven, die Briefe elektronisch über KV-Connect versenden, auch profitieren… Mit der Förderung reagiert die KV Bremen auf die seit Januar eingeführte Förderung des E-Arztbriefes im EBM, die es nur gibt, wenn der Brief auch elektronisch mit dem eHBA signiert wird. Weil der Heilberufeausweis noch nicht flächendeckend verteilt ist, will die KVHB einen neuen Anreiz setzen… Nach Auskunft der KVHB verschicken in Bremen etwa 120 bis 150 Praxen regelmäßig E-Arztbriefe. Zusammen mit den Psychotherapeuten gibt es in Bremen rund 1300 Praxen.“

Liegt hier ein Verstoß gegen § 291a SGB V vor?

In § 291a SGB V ist geregelt, welche Daten mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) erhoben, gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Dazu zählt auch der elektronische Arztbrief (§ 291a Abs. 3 Nummer 2 SGB V).  In § 291a Abs. 5 wiederum ist eindeutig festgelegt: „Der Zugriff auf Daten sowohl nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 als auch nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 6 mittels der elektronischen Gesundheitskarte darf nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis…  erfolgen, die jeweils über eine Möglichkeit zur sicheren Authentifizierung und über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen.“ Dies scheint bei dem von der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen gewählten Verfahren nicht beachtet zu sein.

Werden hier zu Unrecht finanzielle Anreize gegenüber dem Arztbrief auf Papier geschaffen?

Diese Vermutung liegt ebenfalls nahe, wie ein Leserkommentar in der Ärzte Zeitung online vom 18.04.2017 deutlich macht. Ein Arzt aus Dortmund schreibt: „Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) behauptet treuherzig, ‚eine neue regionale Gebührenordnungsposition (GOP) 99600 [sei] eingeführt worden … Mit 1,00 Euro [sei] die GOP höher dotiert als die Pauschale für einen Standardbrief im EBM‘. Die KVHB verschweigt damit zugleich, dass die ‚Kostenpauschale für die Versendung bzw. den Transport von Briefen und/oder schriftlichen Unterlagen bis 20 g (z. B. im Postdienst Standardbrief) oder für die Übermittlung eines Telefax‘ seit Jahren lt. Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) nur ‚Gesamt (Euro) 0,55‘ erbringt und u n t e r f i n a n z i e r t ist… Der Standard-Brief kostet nach mehreren Gebührenerhöhungen von 55 Cent auf 60 Cent und auf 62 Cent) jetzt allerdings 0,70 €. Und eine Erhöhung auf 80 Cent wird derzeit gerade diskutiert…“

Ein Fall für die Aufsichtsbehörden und Bundesgesundheitsminister Gröhe !?!

 

 

 

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