Teil-Erfolge bei Klagen gegen die elektronische Gesundheitskarte
Die Arbeitsgemeinschaft der Kläger/innen gegen das System der elektronischen Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur hat in einer Pressemitteilung vom 07.04.2017 informiert:
„Zwei weitere Klagen gegen das eGK/TI-System zeigen Teilerfolge vor den Sozial- und Landessozialgerichten und in einer weiteren mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht Nürnberg (AZ SG Nürnberg S 5 KR 807/16 ) wurde einem Kläger der Arbeitsgemeinschaft Ersatznachweise zugesprochen. Hier wurde die Klage von Rolf D. Lenkewitz berücksichtigt, in dem eine Empfehlung an die Beklagte ausgesprochen wurde, weiterhin Bescheinigungen auszustellen bis zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das SG Nürnberg formulierte dies so: ‚…Es ist dem Sozialgericht Nürnberg bekannt, dass mehrere Personen sich gegen die egK sträuben. Es muss auch eine Möglichkeit weiterhin gegeben sein sich zu wehren.‘ Dem Mitstreiter der ArGe wurde angetragen: ‚„… es bei den Federführenden zu lassen und selbst nicht weiter direkt tätig zu werden, auch weil Kosten entstehen würden. Es wird davon ausgegangen dass Herr Lenkewitz den weiteren Weg fortsetzt.‘ Damit sind in zwei mündlichen Verhandlung den Klägern der ArGe, der von Rolf D. Lenkewitz (AZ SG Augsburg S 10 KR 280/15) und dem Mitstreiter vor dem Sozialgericht Nürnberg, Ersatznachweise zuerkannt worden. In einer weiteren dritten Klage, die vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen unter dem Aktenzeichen L 16 KR 676/16 läuft, wurde einem Kläger der ArGe empfohlen ein Ruhen des Verfahrens mit Blick auf das Verfahren von Rolf D. Lenkewitz (Sozialgericht Ausgsburg S 10 KR 280/15) zu akzeptieren. Das LSG Nordrhein-Westfalen sieht in diesem Verfahren eine Art Musterverfahren.“
Weitere Informationen zu den genannten Sozialgerichtsverfahren sind hier zu finden.