Überprüfung von Demokratieprojekten durch Verfassungsschutzämter ist mit dem Verfassungsrecht nicht vereinbar
Ende 2017 kündigte die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen an, künftig alle geförderten Demokratievereine vom Verfassungsschutz durchleuchten zu lassen. Erst nach breiten Protesten wurde die Ankündigung zurückgezogen. Im März 2018 wurde bekannt, dass die Stabsstelle Flüchtlingsmanagement der Stadt Frankfurt auf der Grundlage des § 13a HSOG alle Beschäftigten in Einrichtungen der Hilfe für Geflüchtete einer vergleichbaren Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen wollte. Im Mai