Videoüberwachung in der „Zoopassage“ im Frankfurter Ostend tw. rechtswidrig!
Zu diesem Ergebnis kommt der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in seinem 50. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz. Im Abschnitt „13.2 Videoüberwachung in Einkaufspassagen“ wird umfangreich dargestellt, zu welchen Ergebnissen die Bearbeitung von Eingaben von zwei Anwohnern und der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main geführt haben. Die „Zoopassage“ ist ein Gebäudekomplex, der sowohl Wohnungen als auch Geschäfte, Lokale und Kultureinrichtungen beherbergt. Innenräume