Bundesverwaltungsgericht stoppt Videoüberwachungsverbesserungsgesetz und damit die ausufende Überwachung öffentlichen Raums durch private Kamerabetreiber
Mit dem sogenannten Videoüberwachungsverbesserungsgesetz hat der Bundestag 2016 den Weg für eine Ausweitung der Videoüberwachung durch private Kamerabetreiber geschaffen. Die Möglichkeit, öffentliche und frei zugängliche Bereiche (Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren, Parkplätze, Einrichtungen und Fahrzeuge des öffentlichen Personenverkehrs) durch private Kamerabetreiber überwachen zu lassen, wurde stark ausgebaut. Diese Regelung wurde nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 auch