Bundesgerichtshof: Private Anschrift eines Beschäftigten darf vom Unternehmen nicht an Dritte weiter gegeben werden

Datenschutzrheinmain/ Februar 27, 2015/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Mit Urteil vom 20.01. 2015 (Aktenzeichen: VI ZR 137/14)  hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klage eines Bürgers abgewiesen, der von einer Klinik verlangt hatte, ihm im Zuge einer Schadensersatzklage die Privatadresse eines behandelnden Arztes zur Verfügung zu stellen. Der u.a. für die Fragen des Persönlichkeitsschutzes und der Arzthaftung zuständige VI. Zivilsenat des BGH hat die Klage abgewiesen. Der Kern der

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Landgericht Heilbronn: Aufnahmen einer Dashcam dürfen nicht als Beweismittel nach einem Verkehrsunfall genutzt werden

Datenschutzrheinmain/ Februar 27, 2015/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

In einem Urteil vom 03.02.2015 (Aktenzeichen: I 3 S 19/14) hat das Landgericht Heilbronn zur Nutzung von Dashcams in Kraftfahrzeugen Stellung genommen. Die Leitsätze des Urteils lauten: „Aufzeichnungen einer in einem Pkw installierten Dashcam können im Zivilprozess nicht als Beweismittel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden…“ Mit diesem Urteil hat das Landgericht Heilbronn im Grundzug die gleiche Entscheidung getroffen wie

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zur Videoüberwachung von Demonstrationen durch die Polizei: Auch für Übersichtsaufnahmen von Versammlungen ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich

Datenschutzrheinmain/ Februar 21, 2015/ alle Beiträge, staatliche Überwachung, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Am 24. März 2012 fand in Bad Neuenahr-Ahrweiler eine Versammlung unter dem Motto Keine Straße, keine Stadt, kein Haus für Nazis statt. Anlass war das sogenannte Braune Haus, das dort seinerzeit von Mitgliedern einer rechtsextremen Organisation bewohnt und als Zentrale genutzt wurde. Die Polizei setzte einen mit einer Kamera ausgestatteten Übertragungswagen ein, mit dem sie zur Lageorientierung Übersichtsaufnahmen der Versammlung

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Bundesarbeitsgericht (BAG) : Urteil zur Veröffentlichung von Videoaufnahmen eines Arbeitnehmers durch das Unternehmen

Datenschutzrheinmain/ Februar 20, 2015/ Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Bildnisse von Arbeitnehmern dürfen von den jeweiligen Unternehmen nur mit ihrer Einwilligung veröffentlicht werden. Rechtsgrundlage dafür ist das Kunsturhebergesetz (KUG), dort der § 22. Die Einwilligung der/des Betroffenen muss schriftlich erfolgen. Sie kann aber zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen werden, wenn dafür ein plausibler Grund angegeben wird. Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer nach Ausscheiden aus dem Unternehmen seine Einwilligung

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Bundesarbeitsgericht: Heimliche Videoaufnahmen verletzen das Persönlichkeitsrecht von ArbeitnehmerInnen und können einen Anspruch auf Entschädigung („Schmerzensgeld“) begründen

Datenschutzrheinmain/ Februar 19, 2015/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 19.02.2015 (Aktenzeichen 8 AZR 1007/13) entschieden, dass ein Unternehmen, das einen Detektiv mit der Überwachung eines Arbeitnehmers in dessen privatem Lebensbereich überträgt , rechtswidrig handelt, wenn sein Verdacht auf arbeitsvertragswidriges Verhalten nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Für dabei heimlich hergestellte Abbildungen gilt das gleiche. Eine solche rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann einen

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Amtsgericht Frankfurt entscheidet: Attrappe einer Videokamera muss aus Wohnhaus entfernt werden

Datenschutzrheinmain/ Januar 29, 2015/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 2Kommentare

Am 29.01.2015 wurde ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt bekannt, das die Rechte der Mieter gegenüber Vermietern stärkt. Ein Mieter hatte vom Vermieter vergeblich den Abbau von Kameraattrappen im Eingangsbereich des Hauses und im Treppenaufgang gefordert. Das Gericht gab jetzt der Klage des Mieters statt und verurteilte den Vermieter dazu, die Kameraatttrappen abzubauen. Nach Meldung der Dt. Presseagentur (dpa) bewertete das

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Landesarbeitsgericht Düsseldorf verneint Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats über Facebook-Seite des Arbeitgebers

Datenschutzrheinmain/ Januar 12, 2015/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Auszug aus einer Pressemitteilung des Justizministeriums NRW vom 12.01.2015: „Die Arbeitgeberin… eröffnete ohne Beteiligung des Konzernbetriebsrats eine konzernweite facebook-Seite. Die Nutzer erhielten die Möglichkeit, Kommentare abzugeben, die auf der virtuellen Pinnwand eingestellt und von den facebook-Nutzern betrachtet bzw. weiter kommentiert werden können. Die Arbeitgeberin informierte die Mitarbeiter über die Seite… Auf der facebook-Seite wurden mehrere negative Kommentare über die Qualität

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Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Heimliche Videoüberwachung setzt konkreten Tatverdacht voraus

Datenschutzrheinmain/ August 25, 2014/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Nicht jeder pauschale Verdacht einer Straftat rechtfertigt die heimliche Videoüberwachung eines Mitarbeiters durch den Arbeitgeber. Dies folgt aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Düsseldorf. Der „Fall“: Zwei Beschäftigte einer Brauerei waren in der Hausgaststätte im Ausschank tätig. Das Unternehmen unterstellte den beiden Beschäftigten eine unkorrekte Abrechnung der gezapften Biere und lies daher heimlich Videoaufzeichnungen in der Gaststätte erstellen. Im Ergebnis

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Amtsgericht München: Dash-Cam dürfen kein Beweismittel im Zivilprozess sein

Datenschutzrheinmain/ August 18, 2014/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Nach dem Verwaltungsgericht Ansbach (siehe https://ddrm.de/?p=2778) hat auch das Amtsgericht München vor wenigen Tagen die Nutzung von Dash-Cams in privaten Fahrzeugen als Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gebrandmarkt. Es hat deshalb Videoaufzeichnungen, die mit Hilfe einer Dash-Cam erstellt wurden, nicht als Beweismittel in einem Zivilrechtsprozess zugelassen.

Verfassungsbeschwerde gegen IP-Vorratsdatenspeicherung – ein Spendenaufruf

Datenschutzrheinmain/ August 17, 2014/ alle Beiträge, staatliche Überwachung, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Der Bundesgerichtshof hat am 3. Juli 2014 entschieden, die Deutsche Telekom sei berechtigt, sieben Tage lang ohne jeden Anlass flächendeckend auf Vorrat zu speichern, wer wann mit welcher IP-Adresse das Internet genutzt hat (Az. III ZR 391/13). Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft dazu auf, für eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung bei Internet-Zugangsanbietern zu spenden. „Diese IP-Vorratsdatenspeicherung führt zu hunderttausenden – oft

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