Neues Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg zur elektronischen Gesundheitskarte
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 21.06.2016 (Aktenzeichen L 11 KR 2510/15) die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gebilligt und festgestellt, dass ein Anspruch auf Befreiung von der Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte nicht bestehe. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger gewährt nach Ansicht der entscheidenden Richter den Versicherten kein Recht auf Verhinderung der Digitalisierung und Weiterleben in