Landgericht Nürnberg entscheidet: Vermieter haben kein Recht, die Mietwohnung zusammen mit beliebigen dritten Personen zu besichtigen
Das ist Inhalt und Überschrift einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 16.09.2019. „Das Amtsgericht Erlangen und ihm folgend das Landgericht Nürnberg-Fürth haben entschieden, dass es das Interesse des Mieters an der Unverletzlichkeit der Wohnung gebietet, dass das dem Vermieter zustehende Besichtigungsrecht schonend ausgeübt wird.“ Mit diesem Satz ist der Kern der Auseinandersetzung umschrieben, die ein Vermieter gegenüber dem Mieter eines