Datenübermittlung durch hessische Polizei an private Sicherheitsdienste – gibt es das? Und wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen?
Gestützt auf eine Anfrage der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main zu diesem Thema an den Hessischen Datenschutzbeauftragten hat der Landtagsabgeordnete Torsten Felstehausen (Fraktion Die Linke) am 30.09.2021 eine Kleine Anfrage an die hessische Landesregierung gestellt. Die Fragen lauten: „Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen können der Landespolizei zugängliche Daten an Dritte – zum Beispiel privaten Sicherheitsdiensten oder Detekteien – übermittelt werden oder sind