Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes: Verbraucherzentrale erklärt, dass Gesundheitsdaten damit „nicht ausreichend geschützt“ wären
Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) muss massiv überarbeitet werden, fordert die Verbraucherzentrale (vzbv) in einer umfangreichen Stellungnahme. Das BMG stellte Ende Juni der Fachöffentlichkeit den Referentenentwurf vor. Zweck des Gesetzes soll u. a. sein, die Nutzung von Daten aus der primären medizinischen Versorgung für „im öffentlichen Interesse liegende Sekundärzwecke“ zu erlauben. Zugleich sollen damit nationale Regelungen