Bruch des Fernmeldegeheimnisses: Mobilfunkanbieter fangen SMS-Inhalte ab

Datenschutzrheinmain/ Oktober 20, 2015/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Nach Recherchen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) fangen Deutschlands Mobilfunkanbieter den Inhalt jeder versandten SMS-Kurznachricht ab und speichern ihn – so ihre Begründung – zur Fehlererkennung ab. Laut Bundesdatenschutzbeauftragter ist aber „jedes Speichern dieser Inhalte unzulässig“. Die Aufsichtsbehörden sind seit Jahren informiert, haben die Praxis aber weder unterbunden noch die Öffentlichkeit informiert. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt davor, diesen – von

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