Bruch des Fernmeldegeheimnisses: Mobilfunkanbieter fangen SMS-Inhalte ab

Datenschutzrheinmain/ Oktober 20, 2015/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Nach Recherchen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) fangen Deutschlands Mobilfunkanbieter den Inhalt jeder versandten SMS-Kurznachricht ab und speichern ihn – so ihre Begründung – zur Fehlererkennung ab. Laut Bundesdatenschutzbeauftragter ist aber “jedes Speichern dieser Inhalte unzulässig”. Die Aufsichtsbehörden sind seit Jahren informiert, haben die Praxis aber weder unterbunden noch die Öffentlichkeit informiert. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt davor, diesen – von ihm so benannten – “unzuverlässigen, illegal handelnden Telekommunikationsanbietern” mit der Vorratsdatenspeicherung noch weitaus mehr Daten anzuvertrauen.

“Die systematischen, nachweislichen Verstöße der Telekommunikationsunternehmen gegen Datenschutzvorschriften entkräften jedes Vertrauen, dass Vorratsdaten bei ihnen sicher aufgehoben sein könnten”, erklärt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. “Wir haben schon erfahren müssen, dass die TK-Branche massenhaft nicht zur Abrechnung erforderliche Daten über unsere Kommunikation sammelt,  dass die Position unserer empfangsbereiten Handys ständig aufgezeichnet wird  und dass selbst halbherzige und unzureichende Löschungsanordnungen der Aufsichtsbehörde von der Industrie jahrelang verschleppt oder beklagt werden.  Dass die Konzerne aber selbst vor dem Inhalt privater Kommunikation nicht Halt machen und die Datenschutzaufsicht jahrelang versagt, ist der Gipfel. Persönliche und geschäftliche SMS gehen die Handyanbieter rein gar nichts an!

Der AK Vorrat stellt fest, dass sich mit der erneut von der CDU/CSU/SPD-Mehrheit im Bundestag beschlossenen Vorratsdatenspeicherung die Datensammelei der Unternehmen noch vervielfachen wird. Kai Uwe Steffens: Eine flächendeckende Vorratsdatenspeicherung bei diesen Telekommunikationsunternehmen schafft ein völlig unverantwortliches Risiko von Datenmissbrauch, Datenverlust und Datenklau. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung muss gestoppt werden! Außerdem muss die Bundesregierung die Zuständigkeit für die Durchsetzung des Telekommunikationsdatenschutzes endlich der zahnlosen Bundesnetzagentur entziehen und der unabhängigen Bundesdatenschutzbeauftragten übertragen.”

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