Sozialrecht und (Zwangs-)Digitalisierung: Neue Mitwirkungspflicht, die Benutzung digitaler Netze für die Kommunikation mit Sozialleistungsträgern (Jobenter, Sozialamt etc.)

WS/ Januar 27, 2026/ alle Beiträge, anonym zahlen / Bargeld sichern, Grundrecht auf analoges Leben, praktische Tipps/ 0Kommentare

Im Sozialgesetzbuch I (SGB I) sind grundsätzliche Regelungen zu sozialen Rechten der Menschen in Deutschland, die unterschiedlichen beitrags- oder steuerfinanzierten Sozialleistungen und die zuständigen Sozialleistungsträger benannt. Außerdem gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche, die Grundsätze des Leistungsrechts und die Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten. Zu letzterem ist am 22.01.2026 eine nicht unerhebliche Neuregelung in Kraft getreten. In § 60 Abs. 2 SGB I

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Das SGB II, die Jobcenter und der Sozialdatenschutz

Datenschutzrheinmain/ März 10, 2016/ alle Beiträge, Jobcenter Frankfurt, Regionales, Sozialdatenschutz, Veranstaltungen / Termine/ 0Kommentare

Unter dem Motto „AufRecht bestehen!“  wurden am 10.03.2016 bundesweit Demonstrationen und Kundgebungen von Erwerbslosengruppen durchgeführt. Anlass der Aktionen war der von Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD) erarbeitete Entwurf eines SGB-II-Rechtsvereinfachungsgesetzes, der u. a. weitere Überwachungsmaßnahmen der Jobcenter gegenüber Erwerbslosen und BezieherInnen von SGB-II-Leistungen vorsieht. Die Kundgebung in Frankfurt fand statt vor dem Gebäude des SPD-Unterbezirks Frankfurt. Walter Schmidt  Walter Schmidt, Mitglied der

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Krankenversicherungsschutz, Krankenversichertenkarte und eGk: Beschwerde beim Bundesversicherungsamt über die Desinformations- und Verunsicherungskampagne des GKV-Spitzenverbands und der Krankenkassen

Datenschutzrheinmain/ Januar 10, 2014/ alle Beiträge, elektronische Patientenakte / Telematik-Infrastruktur / Gematik/ 5Kommentare

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat mit Schreiben vom 10.01.2014 das Bundesversicherungsamt, zu dessen Aufgaben die Rechtsaufsicht über die gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegekassen gehört, darum gebeten, seiner Aufsichtspflicht nachzukommen und den GKV-Spitzenverband sowie die einzelnen Krankenkassen dazu anzuhalten, ihren gesetzlichen Auskunfts- und Beratungsverpflichtungen gem. §§ 13 – 15 SGB I nachzukommen; die Versicherten, die über eine über den

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