Das Hessische Landesamt für „Verfassungs“schutz und seine verfassungswidrige Schnüffelpraxis wird einer erneuten Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterzogen
Dauerhafte Ortung von Mobilgeräten? Einsatz von verdeckten Ermittler*innen? Trotz einer Novellierung in 2023 sieht das Hessische Verfassungsschutzgesetz kaum Hürden für die grundrechtsintensiven Maßnahmen vor. Das ist nach Bewertung der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) verfassungswidrig. Bereits 2019 hatte die GFF gegen das im Jahr 2018 novellierte Hessische Verfassungsschutzgesetz (HVSG) Verfassungsbeschwerde eingereicht. 2022 setzte dann das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung