Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg: Nach Beendigung des Arbeitsvertrags besteht Anspruch auf Löschung einer Abmahnung
Mit Urteil vom 28.07.2023 (Aktenzeichen: 9 Sa 73/21) hat das LAG Baden-Württemberg u. a. festgestellt: „Der Arbeitnehmer kann nach Art.17 Abs.1 DSGVO nach Ende des Arbeitsverhältnisses regelmäßig die Löschung (Entfernung) einer Abmahnung aus der Personalakte verlangen.“ Über welchen Sachverhalt hatte das LAG zu entscheiden? Ein ehemaliger Auszubildender verklagte seinen ehemaligen Ausbildungsbetriebauf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte sowie auf Erteilung