Bundesarbeitsgericht (BAG): Heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist zulässig – wenn auch nur in engen Grenzen
Das BAG hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Eine Verkäuferin soll bei zwei Gelegenheiten je eine Schachtel Zigaretten entwendet haben. Festgestellt wurde dies nach Meinung des Unternehmens mit Hilfe einer heimlich installierten Videoüberwachung in der Filiale des Unternehmens. Der Betriebsrat hatte dieser Überwachung zugestimmt, die betroffenen ArbeitnehmerInnen waren nicht informiert.