Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern – datenschutzrechtliche Probleme?
Zum Jahresende 2014 läuft in der Mehrzahl der Bundesländer die Frist ab, bis zu der in Wohnungen Rauchmelder verpflichtend installiert sein müssen. So enthält z. B. die Hessische Bauordnung in § 13 Abs. 5 folgende Regelung: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut