Telekommunikationsgesetz: Bundesinnenministerium will Identifizierungspflicht für Internetnutzer

Datenschutzrheinmain/ März 3, 2021/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung, Verbraucherdatenschutz/ 1Kommentare

Das Bundesinnenministerium (BMI) will bei den Verhandlungen zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) noch Änderungen mit weitreichenden Folgen für alle Internetnutzerinnen durchsetzen: Nach dem Willen des BMI sollen sich die Bürgerinnen und Bürger künftig identifizieren müssen, wenn sie weiterhin online über Messengerdienste, Audio-, Videochats oder auch per E-Mail kommunizieren möchten. Egal, ob WhatsApp, Zoom, Facetime, iMessage, E-Mail oder Skype: Überall sollen

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