Hinterlegung eines Personalausweises als Pfand – ist diese Forderung zulässig?

Datenschutzrheinmain/ Februar 17, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, praktische Tipps/ 0Kommentare

Ein Frankfurter Bürger wandte sich dieser Tage mit folgendem Schreiben an die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main: „Ich erhielt die beigefügte Einladung zu einer Veranstaltung. In dieser steht auf S. 2 unten der Absatz: ‚Diese Veranstaltung ist öffentlich und bedarf keiner Anmeldung. Sie wird auf Deutsch und Griechisch übersetzt. Kopfhörer und Empfänger für die Übersetzung, werden nur gegen Pfand eines Lichtbildausweises

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