Hinterlegung eines Personalausweises als Pfand – ist diese Forderung zulässig?
Ein Frankfurter Bürger wandte sich dieser Tage mit folgendem Schreiben an die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main: „Ich erhielt die beigefügte Einladung zu einer Veranstaltung. In dieser steht auf S. 2 unten der Absatz: ‚Diese Veranstaltung ist öffentlich und bedarf keiner Anmeldung. Sie wird auf Deutsch und Griechisch übersetzt. Kopfhörer und Empfänger für die Übersetzung, werden nur gegen Pfand eines Lichtbildausweises