Ohne Telematik-Infrastruktur und „Cloud“: Datenschutz in der Arztpraxis – ein Beispiel aus Siegen

Datenschutzrheinmain/ Dezember 4, 2018/ alle Beiträge, elektronische Patientenakte / Telematik-Infrastruktur / Gematik, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Wilfried Deiß,Facharzt für Innere Medizin und Hausarzt in Siegen, ist seit vielen Jahren ein profilierter Kritiker der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) und der damit verbundenen Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen. Auf seiner Homepage erklärt er unmissverständlich: „eGK = Elektronische Gesundheitskarte / Telematikinfrastruktur: Wir wollen wegen Datenschutz/ Arztgeheimnis KEINE Online-Anbindung des Praxis-Netzwerkes und keine DAUERHAFTE Speicherung von Patientendaten in einem bundesweiten Datennetzwerk/ Cloud„. Auf

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Besser als Vivy? – Jetzt steigt auch die Siemens-BKK in das Rennen um die “beste” elektronische Gesundheitsakte ein

Datenschutzrheinmain/ Dezember 1, 2018/ alle Beiträge, elektronische Patientenakte / Telematik-Infrastruktur / Gematik, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Auf ihrer Homepage teilt die Siemens-SBK mit: “Am 17.9.2018 ging für viele Versicherte die elektronische Gesundheitsakte Vivy an den Start. Auch wir als SBK glauben an das Konzept der digitalen Gesundheitsakte. Jedoch haben wir uns bewusst dazu entschieden, noch nicht bei diesem ersten Schwung mit dabei zu sein. Wir befinden uns noch in Gesprächen mit dem Anbieter, um unseren Kunden

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Lobbyverbände aus Pharmaindustrie, IT- und Medizintechnik fordern stärkeren Zugriff auf Gestaltung und Inhalt (Daten) von elektronischen Patientenakten

Datenschutzrheinmain/ November 22, 2018/ alle Beiträge, elektronische Patientenakte / Telematik-Infrastruktur / Gematik/ 1Kommentare

Am 22.11.2018 haben 18 Verbände aus Pharmaindustrie, IT- und Medizintechnik in einem gemeinsamen Positionspapier unter dem Titel “Die Nutzbarkeit elektronischer Patientenakten für Forschung und Versorgung sicherstellen” gefordert, dass Ihnen vom Gesetzgeber mehr Rechte eingeräumt werden, um Einfluss zu nehmen auf die Gestaltung der elektronischen Patientenakten nach § 291a SGB V und auch auf die darin künftig enthaltenen Daten. Quelle: bitkom

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Datenschutzrechtliche Beurteilung des Einsatzes von mobilen Applikationen („Apps“) in Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen durch das Bundesversicherungsamt

Datenschutzrheinmain/ November 21, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Das Bundesversicherungsamt (BVA) führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Es hat bereits am 20.01.2017 alle bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger (dazu zählen auch bundesweit tätige Krankenkassen) per E-Mail seine  datenschutzrechtliche Beurteilung des Einsatzes von mobilen Applikationen (“Apps”) zukommen lassen. Da diese Bewertung dem Großteil der ca. 70 Mio. Menschen in Deutschland, die

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Uniklinik Frankfurt: Nach einer Beschwerde – schnelle und informative Auskunft zum Patientendatenschutz in Zeiten der DSGVO

Datenschutzrheinmain/ November 19, 2018/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Ein Mensch aus der Region Rhein Main informierte die Redaktion dieser Homepage  über eine Anfrage zu diesem Thema an den Datenschutzbeauftragten der Uniklinik Frankfurt und die Antwort darauf. Sie unterscheidet sich wohltuend von hier vorliegenden Berichten aus Arztpraxen (Beispiel 1, Beispiel 2). Die Anfrage: Sehr geehrte Damen und Herren, bei einem Behandlungstermin in der Allergie-Ambulanz im 2. Stock des Gebäudes

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Ärzt*innen und die Datenschutzgrundverordnung: Ein weiterer Fall von Unkenntnis / Unsicherheit / Verwirrung

Datenschutzrheinmain/ November 5, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Ein Mensch aus Frankfurt hat der Redaktion dieser Homepage in anonymisierter Form ein Schriftstück zur Verfügung gestellt, das ihm bei seinem letzten Besuch in einer Hautarztpraxis in die Hand gedrückt wurde mit der Aufforderung, es noch in der Praxis auszufüllen und zu unterzeichnen. Dies hat er nicht getan. In der unteren Hälfte des Schriftstücks unter der Überschrift „Neue DSGVO Einverständniserklärung

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Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur Zulassung und Förderung von Apps, Software und internetbasierten Medizinprodukten im Gesundheitssystem

Datenschutzrheinmain/ November 1, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

“Immer im Dienste der IT-Gesundheitsindustrie” und “Kein Wort zum Schutz von Gesundheitsdaten” – das waren die ersten Eindrücke beim Lesen der Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom 17.10.2018 (Bundestags-Drucksache 19/5276). Zu Beginn der Anfrage wird apodiktisch festgestellt: “In Startups entstehen immer mehr innovative digitale Medizinprodukte…”– ohne deren jeweilige Qualität für die Nutzer*innen und ihre Gesundheit und die möglichen Gefahren für den

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„AOK Bonus-App“: Datentransfer in die USA und Sicherheitslücke bei Passwörtern

Datenschutzrheinmain/ Oktober 12, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Auf ihrer Homepage wirbt die AOK PLUS für ihr Bonus-Programm: “Sie sind sportlich aktiv und nehmen gesundheitliche Vorsorge ernst? Sie engagieren sich zum Beispiel als Blutspender? Dann ist das AOK PLUS-Bonusprogramm genau das Richtige für Sie. Sammeln Sie Bonuspunkte und wandeln Sie diese in bares Geld um. Das ist gut für Ihre Gesundheit und Ihren Geldbeutel. Jeder AOK PLUS-Versicherte über

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Vom Datenschutz zu Dateneigentum und Datensouveränität – ein Paradigmenwechsel, auch im Bezug auf Gesundheits- und Behandlungsdaten

Datenschutzrheinmain/ September 13, 2018/ alle Beiträge, elektronische Patientenakte / Telematik-Infrastruktur / Gematik, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

In einer Veranstaltung der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main am 10.09.2018 in Frankfurt hat sich Walter Schmidt, Mitglied der Gruppe und seit mehreren Jahren engagiert in der Auseinandersetzung um die elektronische Gesundheitskarte und den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten kritisch mit den Begriffen Dateneigentum und Datensouveränität auseinander gesetzt. Nachstehend veröffentlichen wir  Auszüge seines Statements. Erstmals in größerem Stil bekannt wurde der

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Behandlungsverweigerung durch Ärzt*innen bei Weigerung der Patient*innen, die Kenntnisnahme der Informationen nach Art. 13 DSGVO durch Unterschrift zu bestätigen, ist nicht zulässig

Datenschutzrheinmain/ September 12, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Bei vielen Ärzt*innen herrscht seit Inkrafttreten der DSGVO Unsicherheit, wie sich die neue Rechtslage auf das Verhältnis zu ihren Patient*innen auswirkt. Ein krasses Beispiel, wie eine Arztpraxis ihr (mangelhaftes) Verständnis der Datenschutz-Grundverordnung an einer Patientin exekutiert haben wir in einem Erfahrungsbericht dokumentiert. Mit einem Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 05.09.2018 müssten Unsicherheit, Verwirrung

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