Patient*innen-Umfrage zur elektronischen Patientenakte (ePA) in einer Hausarzt-Praxis in Siegen mit eindeutigem Ergebnis
Am 01.01.2021 soll die elektronische Patientenakte (ePA) in der ersten Ausbaustufe zur Verfügung stehen. Dann wird es allen Versicherten lediglich möglich sein sich für oder gegen die Nutzung der ePA zu entscheiden, im Falle der Nutzung der ePA werden sie aber keine Möglichkeit haben, den jeweils behandelnden Ärzt*innen nur selektive Zugriffe auf einzelne in der ePA hinterlegte Dokumente oder Dokumentengruppen