Datenschutzrechtlich zweifelhafte Praxis der Wohnungsbaugesellschaften der Stadt Frankfurt – Hessischer Datenschutzbeauftragter sieht kein Problem in fragwürdigen Praktiken
Die Fraktion DIE LINKE. im Römer hatte am 21.09.2017 eine Anfrage mit der Überschrift “Gilt der Datenschutz auch für Mieter*innen?” an den Magistrat der Stadt Frankfurt gerichtet. In der Anfrage wird Bezug genommen auf die Praxis verschiedener Wohnungsbaugesellschaften, die sich im (Mit-)Besitz der Stadt Frankfurt befinden: “Will man sein Interesse zur Anmietung einer Wohnung bekunden, muss man bei der ABG