Landeskriminalamt muss DNA-Muster aus Analysedatei des Bundeskriminalamtes löschen
Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einer Entscheidung vom 23.09.2013 die Datenerhebung und nachfolgende Datenspeicherung eines DNA-Identifizierungsmuster in der DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamts für rechtswidrig erklärt. Die Klage eines Bürgers, dessen DNA-Identifizierungsmuster in der DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamts gespeichert ist, war damit (erstinstanzlich) erfolgreich.