Unzulässige Dauerüberwachung mittels Videokamera: LAG Hessen spricht klagender Arbeitnehmerin 7.000 Euro Schadensersatz zu
Das Landesarbeitsgericht Hessen hat bereits im Oktober 2010 entschieden, dass einer Arbeitnehmerin bei einer unzulässigen Dauerüberwachung mittels Videokamera wegen der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 7.000 Euro zusteht.